Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
  • Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen „Sofi SchülerInnen UnternehmerInnengesellschaft“ als Betreiber des Wasserwanderrastplatzes und den Bootsmieter   bzw. dem Stellplatzgast.
  • Für die Nutzung und der Boote der Bootsvermietung „Sofi S UG“ gilt die Binnenschifffahrt–Sportbootvermietungsverordnung, die im Wasserwanderrastplatz ausliegt.
  • Die Vermietung der Boote bzw. der Stellplätze erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass)
  • Der Mieter erklärt sich mit der Erfassung notwendiger persönlicher Daten einverstanden.
  1. Mietverfahren
  • Wir vermieten ein Boot nicht an Personen, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung des Sportbootes offensichtlich nicht besitzen, oder an Personen, die infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel das Sportboot erkennbar nicht sicher führen können.
  • Die Mietpreise (siehe Aushang) sind bei der Ausgabe im Voraus zu entrichten. Die gültigen Zahlungsmittel sind: bei unseren Kanus nur Bargeld. Bei dem Sofi (Solarboot Finowfurt) Überweisung und Bargeld (diesbezügliche Regelungen sehen im Chartervertrag).
  • Die Boote sind bis Geschäftsschluss (17:00 Uhr) am jeweils letzten Tag des Ausleihzeitraumes zurück zu gegebenBei Zeitüberschreitung (auch unverschuldet) erfolgt eine Nachberechnung zur aktuellen Gebühr (siehe Aushang). Für Folgeschäden (Mietausfall) durch verspätete Rückgabe haftet der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet die Boote an der Ausleihstation zurück zu geben.
  • Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz.
  • Unsere Boote können im Voraus nur für ganze Tage reserviert werden. Die Reservierung erfolgt in der Regel schriftlich bzw. mündlich.Sie ist nach dem BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Bei Stornierung durch den Mieter (bis 10 Tage vor Mietantritt) entsteht keine Stornogebühr. Bei Stornierung durch den Mieter (9 bis 1 Tag vor Mietantritt) wird eine Stornogebühr von 50% des Mietpreises erhoben. Bei Nichtantritt wird der gesamte Mietpreis fällig.
  • Der Vermieter stellt die reservierten Boote für den Zeitraum der Buchung in einen technisch einwandfreien Zustand zur Verfügung. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z. B. Vorschriften der Sportbootvermietordnung vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, unsachgemäßer Umgang mit den Booten, höhere Gewalt). Bei höherer Gewalt wird ein Ersatztermin vereinbart.
  • Werden reservierte Boote bis eine Stunde nach der vereinbarten Zeit nicht abgeholt (soweit nicht anders vereinbart) ist der Vermieter berechtigt die Boote anderweitig zu vermieten.
  • Der Stellplatzvertrag kommt mit der Zahlung in Bar zustande und wird bei Anreise sofort fällig. Die Stellplatzpreise hängen im und am Stützpunkt.
  • Der Vermieter stellt den reservierten Platz für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung.
  • Unsere Stellplätze können im Voraus reserviert werden. Die Reservierung erfolgt in der Regel schriftlich bzw. mündlich.Sie ist nach dem BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Bei Stornierung durch den Mieter (bis 10 Tage vor Mietantritt) entsteht keine Stornogebühr. Bei Stornierung durch den Mieter (9 bis 1 Tag vor Mietantritt) wird eine Stornogebühr von 50% des Mietpreises erhoben. Bei Nichtantritt wird der gesamte Mietpreis fällig.
  • Werden reservierte Plätze bis drei Stunde nach der vereinbarten Zeit nicht befahren (soweit nicht anders vereinbart) ist der Vermieter berechtigt die Plätze anderweitig zu vermieten.
  • Bei Anmeldung erheben wir 20,00 € Pfand auf den Schlüssel für die Sanitärräume. Nach der Stromabrechnung zur Abreise wird das Pfand erstattet. Bei Verlust des Schlüssels ist keine Erstattung möglich.
  • Die Anreise ist Individuell bzw. wie vereinbart möglich. Bei Anreise außerhalb unserer Ausgabezeiten ist kein Service (Strom und Sanitär) möglich.
  • Die Abreise erfolgt zu der vom Betreiber festgelegten Zeit spätestens bis 11:00 Uhr). Bei Zeitüberschreitung kann ein weiteres Entgeld erhoben werden. Bei eigener oder durch Platzverweis vorzeitiger Abreise wird der Mietpreis nicht erstattet. 
  • Unseren Campinggästen wird eine maximale Aufenthaltsdauer von höchstens einundzwanzig (21) Kalendertagen, entweder als kontinuierlicher Besuch oder in mehreren aufeinanderfolgenden Besuchen innerhalb der Saison (Kalenderjahr von Mitte April bis Mitte Oktober) gewährt. Ab dem zweiundzwanzigsten (22) Kalendertag fällt eine tägliche Zusatzgebühr von 15 Euro an.
  1. Nutzung der Boote und Ausrüstung sowie unserer Stellplätze
  • Den Anweisungen der Vermieter ist Folge zu leisten
  • Die Benutzung der Boote der „Sofi S Ug“ erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht.
  • Rettungsmittel sind für den Notfall. Bei widerrechtlicher Benutzung wird eine Trocknungs-/Reinigungsgebühr von 5 € erhoben.
  • Eigene Westen können ebenfalls verwendet werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Erwachsene Nichtschwimmer melden sich beim jeweiligen Vermieter.
  • Bei Booten bis 15 PS Antriebsleistung führt der Vermieter eine Einweisung durch, ein schriftlicher Chartervertrag wird geschlossen.
  • Unser Equipment ist in einem einwandfreien Zustand. Der Bootsmieter haftet im vollen Umfang für Schäden oder Verlust an unseren Booten und Ausrüstung.
  • Für Schäden an Booten, Ausrüstung und Personen durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter haftet nicht für die Schäden an und/ oder Verschmutzung, Verlust von Kleidung und persönlicher Ausrüstung, die durch die Benutzung des Mietgegenstandes verursacht werden.
  • Der Stellplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser- und Stromversorgung entstehen, sowie als Folge von Lärmbelästigung durch Dritte. Ferner haftet der Stellplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Stellplatz- und Hafengelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Stellplatzinhabers.
  • Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt.
  • Für Folgeschäden (z. B. Ausfall der Boote wegen Reparatur Stellplatzschäden) wird der Mieter haftbar gemacht. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen.
  • Der Mieter verpflichtet sich, Boote und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 7,00 € erhoben.
  • Über Havarien oder Unfälle ist der Vermieter zu Informieren.
  1. Allgemeines Verhalten
  • Hunde sind auf dem Gelände (Stellplatz- und Hafengelände) nur angeleint erlaubt. Die Mitnahme von Hunden ist in unseren Booten und in den Sanitärgebäuden nicht gestattet.
  • Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.
  • Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll müssen mitgenommen und entsorgt werden.
  • Schilfgürtel und Seerosenflächen dürfen nicht befahren und beangelt werden. Zu Wehren und Fischereigeräten (Reusen) ist ein ausreichender Abstand zu halten.
  • Beim Schleusen ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
  • Unsere Anlage ist ausschließlich zur Erholung bzw. zur Rast gedacht. Der respektvolle Umgang mit anderen Nutzern wird vorausgesetzt und erwartet.
  • Unsere Kunden (Stellplatzgast und Wassersportler) sind allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet.Unser Rastplatz wird ordentlich und sauber verlassen.
  • Lagerfeuer ist auf unseren Flächen nur nach vorheriger Absprache, nur in einer Feuerschale und unter Einhaltung der Brandschutzverordnung bzw. Waldbrandstufe gestattet. Bodenberührende Grills und Feuer sind nicht gestattet.
  • Insgesamt stehen unseren Wohnmobilgästen vier gekennzeichnete Stellplätze zur Verfügung und nur diese dürfen genutzt werden.
  • Unsern Wasserwanderern stehen auch 4 Stellplätze zur Verfühgung.
  • Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Stellplatzgast selbst.
  • Das Ablassen von Grauwasser auf dem sowie die illegale Entsorgung von Grauwasser bei der Abfahrt ist Verboten und wird zur Anzeige gebracht.
  1. Kündigung
  • Verstöße gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der vorher aufgeführten Bestimmungen berechtigen die Bootsvermietung „Sofi SchülerInnen UnternehmerInnengeselschaft“ zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der der Bootsvermietung „Sofi S UG“ auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen entsteht, bleibt unberührt.
  1. Datenschutz
  • Die Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie unserer Homepage
  • Anerkennung unser AGB´s
  • Durch Bezahlung oder durch Unterschrift auf den Miet- bzw. Charterverträgen werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
  1. Gerichtsstand ist Eberswalde